Satzung

Präambel

Die Grüne Jugend (GJ) Bad Kreuznach sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichstellung der Geschlechter, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der Grünen Jugend Bad Kreuznach.

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Die Organisation trägt den Namen Grüne Jugend Bad Kreuznach.

(2) Die Grüne Jugend Bad Kreuznach kooperiert mit dem Ortsverband Bündis 90\Die Grünen, ist jedoch politisch und organisatorisch selbständig. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf den Kreis Bad Kreuznach.

(3) Der Sitz der Grünen Jugend Bad Kreuznach ist im Netzwerk am Turm in Bad Kreuznach.

§2 Aufgaben

Die Grüne Jugend Bad Kreuznach stellt sich folgende Aufgaben:

(1) Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit

(2) Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen

(3) Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen

(4) Vertretung der Ziele und Grundsätze der Grünen Jugend Bad Kreuznach innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend den geltenden Beschlüssen.

§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Grünen Jugend Bad Kreuznach kann jede natürliche Person bis zum vollendeten 30. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grundsätzen der Grünen Jugend Bad Kreuznach bekennt. Ein Mindestalter gibt es nicht. Mitglieder der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz aus Bad Kreuznach sind Mitglieder der Grünen Jugend Bad Kreuznach und umgekehrt.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch jedes andere Mitglied der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz unabhängig vom Wohnort Mitglied der Grünen Jugend Bad Kreuznach werden, sofern dieses keinem weiteren Kreisverband angehört.

(2) Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei einer zuständigen Gliederung der Grünen Jugend beantragt werden. Gegen die Zurückweisung des Antrags kann das Schiedsgericht der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz angerufen werden.

(3) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie Ämter der Grünen Jugend Bad Kreuznach zu bekleiden und Anträge auf der Mitgliederversammlung (MV) zu stellen.

(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 30. Geburtstag oder durch Tod. Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit. Die Entscheidung gilt vorbehaltlich einer Entscheidung des Landesschiedsgerichts, sofern dieses innerhalb von drei Monaten angerufen wird.

(5) Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.

§4 Gliederung und Aufbau

(1) Die Grüne Jugend Bad Kreuznach setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.

(2) Organe der Grünen Jugend Bad Kreuznach sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.

(3) Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Sie können die Öffentlichkeit mit 2/3-Mehrheit ausschließen.

§5 Mitgliederversammlung (MV)

(1) Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der Grünen Jugend Bad Kreuznach. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand elektronisch (per E-Mail) oder auf vorherigem Wunsch schriftlich unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einberufen. Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich oder per E-Mail zu stellen.

(2) Die MV
– bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der Grünen Jugend Bad Kreuznach
– nimmt Berichte entgegen,
– beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn
– beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
– berät und beschließt den Haushalt,
– nimmt den Kassenbericht entgegen.

(3) Anträge sollten mindestens drei Tage vor der MV eingereicht werden, satzungsändernde Anträge müssen mindestens fünf Tage vor der Mitgliederversammlung in Textform beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss sie mit der Einladung verschicken oder öffentlich (beispielsweise auf der Website, in einem Wiki o.ä.) zugänglich machen.

(4) Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.

§6 Vorstand

(1) Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die Grüne Jugend Bad Kreuznach nach außen.

(2) Der komplette Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch Wahl eines neuen Vorstandes.

(3) Der Vorstand setzt sich aus zwei Sprecher*innen und einem/einer Schatzmeister*in und einem\einer Pressesprecher*in zusammen und kann auf Antrag um eine beliebige Anzahl von Beisitzer*innen erweitert werden, die ein zusätzliches Amt bekleiden können. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.

(4) Der Vorstand muss mindestens einmal jährlich einen politischen und organisatorischen Rechenschaftsbericht sowie einen gesonderten Finanzbericht vorlegen.

(5) Mindestens 50% der Plätze müssen von Frauen besetzt sein. Sollte keine Frau auf den Platz der Sprecherin kandidieren oder gewählt werden, bleibt dieser Platz unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diesen Platz zu öffnen. Auch offene Plätze müssen für den Fall, dass keine Frau auf einem einer Frau zustehenden Platz kandidiert oder gewählt wurde, unbesetzt bleiben. Diese Regel kann aber von einem Frauenforum aufgehoben werden.

Das Frauenforum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für alle Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt, bleiben auch diese Plätze unbesetzt.

(6) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl stattfinden. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der des übrigen Vorstandes.

§ 7 Kassenprüfer*innen
(1) Die Mitgliederversammlung wählt parallel zum Kreisvorstand eine\n Kassenprüfer*in nach dem Frauenstatut der G
rünen Jugend Rheinland-Pfalz. Diese\r darf dem Kreisvorstand nicht angehören und hat der MV einen jährlichen Kassenbericht vorzulegen.

§ 8 Allgemeine Bestimmungen

(1) Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält. Enthaltungen sind gültige Stimmen. Erreicht keine*r der Bewerber*innen die erforderliche Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden bestplatzierten Bewerber*innen statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet.

(2) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird eine Abstimmung geheim durchgeführt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

(3) Diese Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Einladung der über sie beschließenden Mitgliederversammlung fristgerecht angekündigt wurde.

§9 Auflösung

(1) Die Auflösung der Grünen Jugend Bad Kreuznach kann nur durch eine eigens dafür einberufene MV mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

(2) Das Restvermögen fällt, sofern die MV nichts anderes beschließt, an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Bad Kreuznach, mit der Auflage es für die Förderung der Jugend in der Partei zu verwenden.

§ 10 Schlussbestimmung

Diese Satzung tritt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 25.November 2017 in Bad Kreuznach in Kraft.

 

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